Die "Maschine" (es handle sich hierbei technisch um ein Diesel-Notstromaggregat) erbringe gemäss dem Angebot der Beschwerdeführerin zum einen eine Leistung von effektiv 2'300 kVA für die Dauerleistung und zum anderen eine Leistung von effektiv 2'548 kVA für die Notstromleistung. Die geforderten Mindestwerte für die Dauerleistung (2'275 kVA) und die Notstromleistung (2'500 kVA) seien – wie sich aus den Angebotsunterlagen ergebe – nicht nur eingehalten, sondern übertroffen. Auch die andere Begründung für den Widerruf sei fehlerhaft. In den Ausschreibungsunterlagen sei der Maschinentyp CAT 3516B-HD2500 (und nicht CAR 3516B-HD2500) verlangt worden, -6-