5. Dem Verwaltungsgericht wird beantragt, das Beschwerdeverfahren zufolge Gegenstandslosigkeit zu erledigen. -3- B. 1. Gegen die ihr am 16. Juni 2022 zugestellte Verfügung erhob die A. GmbH mit Eingabe vom 6. Juli 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der B. AG vom 14.6.2022 sei in Bezug auf die Ziffern 1 – 4 aufzuheben. Dabei sei festzustellen, dass der Zuschlag des [richtig: der] B. AG gemäss Verfügung vom 11.5.2022 an die A. GmbH rechtsgültig und verbindlich erteilt ist; eventuell: Der A. GmbH sei der Zuschlag zu erteilen.