Er macht denn auch nicht geltend, er habe die Post gar nicht erhalten, sondern einfach mit einer gewissen Verzögerung (Beschwerde, Ziff. 6). Dass ihm die Bezahlung der Rechnung für die Bewilligungsgebühr "untergegangen" ist, ist ausserdem unbestritten (vgl. Akten DVI, act. 13 und Akten AJV, act. 91).