3.1.2. Nachdem der Beschwerdeführer um Vollzug seiner Freiheitsstrafe in Form von gemeinnütziger Arbeit ersuchte, sandte ihm das AJV die Bewilligungsverfügung inkl. der Rechnung für die Bewilligungsgebühr am 15. Juni 2021 zu (Akten AJV, act. 50 und 78). Weil der Beschwerdeführer die Rechnung für die Bewilligungsgebühr in der Folge nicht bezahlte, stellte das AJV ihm mit Schreiben vom 29. Juli 2021 die erste Mahnung zu (Akten AJV, act. 78). Sowohl die Bewilligungsverfügung (inkl. der Rechnung für die Bewilligungsgebühr) vom 15. Juni 2021 als auch die Mahnung vom 29. Juli 2021 wurden dem Beschwerdeführer an seine Adresse im Wohnhaus C. in R. gesandt.