2. Mit Verfügung vom 12. Juli 2022 stellte das Verwaltungsgericht die Beschwerde dem Generalsekretariat des DVI zur Beschwerdeantwort und Aktenvorlage zu. -4- 3. Am 25. Juli 2022 übermittelte das Generalsekretariat des DVI die Verfahrensakten und nahm zur Beschwerde Stellung, wobei es deren kostenfällige Abweisung beantragte. C. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: