C. 1. Gegen den Entscheid des Generalsekretariats des DVI vom 2. Juni 2022 liess A. am 7. Juli 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben und die folgenden Anträge stellen: Der Entscheid des Generalsekretariats des Departements für Volkswirtschaft und Inneres Kanton Aargau vom 2. Juni 2022 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei der Strafvollzug von 5 Monaten Freiheitsstrafe abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft in Form von gemeinnütziger Arbeit zu bewilligen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Staatskasse.