5. Mit Schreiben vom 9. November 2021 liess A. die wiedererwägungsweise Aufhebung des Entscheids des AJV vom 3. November 2021 und eventualiter eine vollständige und begründete Ausfertigung des vorgenannten Entscheids beantragen. 6. Am 24. November 2021 erliess das AJV folgende Verfügung in begründeter Ausfertigung: 1. Der Strafvollzug in Form von gemeinnütziger Arbeit wird eingestellt. 2. A. hat die Freiheitsstrafe von 5 Monaten, abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft, im ordentlichen Vollzug zu verbüssen.