2. Am 2. Juni 2021 reichte A. ein Gesuch "Strafvollzug in Form von Gemeinnütziger Arbeit anstelle Freiheitsstrafe" für die ausgesprochene unbedingte Freiheitsstrafe von 5 Monaten, abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft, ein. 3. Mit Verfügung vom 15. Juni 2021 bewilligte das Amt für Justizvollzug (AJV) die Verbüssung der Strafe in Form von gemeinnütziger Arbeit. 4. Mit Verfügung vom 3. November 2021 stellte das AJV den Strafvollzug in Form von gemeinnütziger Arbeit ein und ordnete die Verbüssung der Freiheitsstrafe von 5 Monaten, abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft, im ordentlichen Vollzug an.