Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Einstellung des Strafvollzugs in Form von gemeinnütziger Arbeit Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 2. Juni 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 17. Mai 2019 wurde A. zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Monaten, abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft, und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 (im Falle der Nichtbezahlung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe) verurteilt.