Einwohnerregister (GERES) noch als "freiwillig getrennt" mit Trennungsdatum 31. August 2011 verzeichnet war, während diese Eintragung seit ihrem Zuzug nach Q. am 5. Oktober 2020 fehlt. Dass der Ehemann der Beschwerdeführerin in der Zwischenzeit zu ihr in das im Juni 2020 erworbene Terrassenhaus in Q. gezogen ist, erscheint auch mit Blick auf die räumlichen Verhältnisse als durchaus wahrscheinlich. So handelt es sich beim besagten Objekt gemäss öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 18. Juni 2020 um ein Terrassenhaus mit 4 ½ Zimmern (act. 500 f.); aus Platzgründen muss daher nicht zwingend auf einen Einpersonenhaushalt geschlossen werden.