Insbesondere unterliess sie es, behördliche Bestätigungen der aktuellen zivilrechtlichen Wohnsitze – denen allerdings auch nur der Charakter eines Indizes für eine tatsächliche Trennung zukommen würde – einzureichen sowie anderweitige Nachweise (z.B. Kontoauszüge, aus denen eine separate Tragung der Lebenshaltungskosten hervorginge; getrennte Zeitungsabonnemente und dergleichen; Nebenkostenabrechnungen, die auf einen Einpersonenhaushalt schliessen liessen) dafür, dass sie den gemeinsamen Haushalt mit ihrem Ehemann effektiv aufgehoben hat, vorzulegen.