4.3.3. Aufgrund der obigen Erwägungen ist somit nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Erlass einer Haftungsverfügung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2007 zufolge Zahlungsunfähigkeit ihres Ehemanns verneint hat. 5. 5.1. Damit bleibt zu prüfen, ob die Beschwerdeführerin den Erlass einer Haftungsverfügung aufgrund der tatsächlichen Trennung von ihrem Ehemann verlangen kann (§ 22 Abs. 2 StG). - 13 -