4.2. Vorliegend ergibt sich aus den Akten und ist unbestritten, dass gegenüber dem Ehemann der Beschwerdeführerin zahlreiche Verlustscheine bestehen. Im Auszug aus dem Betreibungsregister des Regionalen Betreibungsamts R. vom 18. Februar 2020 waren ihn betreffend 17 offene Verlustscheine aus den Jahren 2012 bis 2018 über total Fr. 1'206'556.95 aufgeführt (act. 12, 14). Ausserdem waren per 28. Mai 2020 rechtskräftig veranlagte Kantons- und Gemeindesteuern 2007 bis 2016 im Gesamtbetrag von Fr. 856'667.25 ausstehend (act. 3 f.).