Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erlass einer Haftungsverfügung bezieht sich auf die Kantons- und Gemeindesteuern 2007, welche mit Urteil des Bundesgerichts 2C_837/2017 vom 15. November 2018 rechtskräftig dem Kanton Aargau zur Besteuerung zugewiesen wurden. Es liegt folglich eine rechtskräftige Veranlagung vor, für welche ein Ehegatte bei gegebenen Voraussetzungen die Entlassung aus der Solidarhaftung gemäss § 22 Abs. 1 oder 2 StG verlangen kann. Eine solche wäre der Beschwerdeführerin einerseits bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit ihres Ehemanns zu gewähren (§ 22 Abs. 1 StG). Darauf ist vorab einzugehen.