Urteil des Bundesgerichts 1C_70/2021 vom 7. Januar 2022, Erw. 2.1). Der angefochtene Entscheid erfüllt diese Anforderungen, weshalb die Beschwerde in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen ist. 2. 2.1. Streitgegenstand in materieller Hinsicht bildet die Frage, ob die Beschwerdeführerin Anspruch auf den Erlass einer Haftungsverfügung hat. Eine solche würde zu ihrer Entlassung aus der Solidarhaftung der für das Steuerjahr 2007 von ihr und ihrem Ehemann geschuldeten Kantons- und Gemeindesteuern führen, womit sie noch für ihren persönlichen Anteil an der Gesamtsteuer haften würde.