Vorliegend sind die Aussagen der Beschwerdeführerin und ihres Ehemannes zu den Vorgängen vom 4. November 2021 zu beachten. Während die Beschwerdeführerin schildert, wie ihr Ehemann sie an jenem Tag tätlich angegriffen habe, bestreitet ihr Ehemann, dass es überhaupt zu diesem Vorgang gekommen sei und wirft der Beschwerdeführerin sinngemäss vor, die Situation inszeniert zu haben (Protokoll S. 19, act. 170).