128 I 81, Erw. 2). Kennzeichen für eine glaubhafte Aussage sind die innere Geschlossenheit der Darstellung des Geschehensablaufs, die Konstanz der Aussagen im Zuge verschiedener - 19 - Befragungen, die raumzeitliche Verknüpfung, der Detailreichtum und die Selbstbelastung oder unvorteilhafte Darstellung der eigenen Rolle (VOLKER DITTMANN, Zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, in: Plädoyer 2/1997, S. 33 f.).