Demgegenüber bestreitet ihr Ehemann anlässlich der Verhandlung vom 31. August 2022 kategorisch, dass er am 4. November 2021 gegenüber seiner Frau handgreiflich geworden sei und macht geltend, dass seine Ehefrau alles erfunden habe (Protokoll S. 17, 19 act. 168, 170). Er habe ihr nur gesagt, sie solle die Wohnung verlassen (Protokoll S. 18, act. 169). Seine Ehefrau habe ihn viel mehr versucht zu provozieren, damit er handgreiflich werde, indem sie ihm eine Nachricht ihrer Tochter gesendet habe, woraus hervorgegangen sei, dass die Beschwerdeführerin sich mit ihrem früheren Ehemann treffe (Protokoll S. 18, act.