Dabei brachte er vor, er lebe zwar in der gleichen Wohnung wie seine Ehefrau, jedoch getrennt von ihr und schlafe in einem anderen Zimmer (MI-act. 166). An diesem Standpunkt hielt der Ehemann der Beschwerdeführerin in seiner Eingabe an das MIKA vom 4. Mai 2022 (MI-act. 195) und anlässlich der Partei- und Zeugenbefragung am 31. August 2022 (act. 152 – 188 passim) fest. Dass ihr Ehemann die Ehegemeinschaft trotz Wiedereinzug in die Wohnung und trotz erneuter sexueller Kontakte nicht wieder aufnehmen wollte, war der Beschwerdeführerin offenbar bereits Mitte Januar 2022 bewusst (Protokoll S. 9, act. 160) und lässt die Behauptungen des Ehemanns als plausibel erscheinen.