Rückzugs- und Einverständniserklärung vom 14. Januar 2022 zu unterzeichnen, mit welcher das Eheschutzverfahren hätte zurückgezogen werden sollen und mit welcher festgehalten worden wäre, dass die ehelichen Meinungsverschiedenheiten beigelegt worden seien (Protokoll S. 9, act. 160; MI-act. 155).