Nach Spanien in die Ferien sei er nur deshalb geflogen, weil ihm die Kosten für den Flug nicht zurückerstattet worden wären (Protokoll S. 24, act. 175). Sinngemäss brachte er weiter vor, er habe seiner Ehefrau einzig aus Gutmütigkeit bei administrativen Angelegenheiten geholfen (Protokoll S. 31 f., act. 182 f.). Die Beschwerdeführerin räumte schliesslich anlässlich ihrer Befragung vom 31. August 2022 ein, dass ihr Ehemann nach seinem Wiedereinzug ihr gegenüber geäussert habe, lediglich mit ihr zusammenzuwohnen, jedoch getrennt zu sein (Protokoll S. 9, act. 160). Er habe sich geweigert, die - 12 -