Er sei zwar wieder in seine frühere Wohnung gezogen, in welcher seine Ehefrau weiterhin gelebt habe und noch lebe. Dies jedoch nur aus gesundheitlichen Gründen, da er wegen eingeschränkter Mobilität keine Treppen habe steigen können und deshalb darauf angewiesen gewesen sei, wieder in der bisherigen Wohnung leben zu können (Protokoll S. 21, act. 172). Auf den Vorhalt, es existierten Fotos, welche auf eine sexuelle Beziehung hindeuten würden, gab der Ehemann anlässlich der mündlichen Befragung zu Protokoll, er habe zwar weiterhin eine sexuelle Beziehung zu seiner Ehefrau gehabt, mehr jedoch nicht.