So hätten die Ehegatten im Februar 2022 ihre Ferien gemeinsam in Spanien bei der Tochter der Beschwerdeführerin verbracht (Protokoll S. 8, 24, act. 159, 175; act. 18, 89). Sie und ihr Ehemann würden zudem gemeinsam Freizeitaktivitäten nachgehen (vgl. Protokoll S. 8, 29, act. 159, 180) und er kümmere sich um ihre administrativen Angelegenheiten, wie den Abschluss einer Touring Club Suisse Mitgliedschaft oder der Vorbereitung von Dokumenten für die Versicherung (Protokoll S. 31, act. 182; act. 17 ff., 87 f., 105 ff.).