Im Anschluss an die Verhandlung vom 31. August 2022 hat das Verwaltungsgericht den Fall erstmals beraten und in der Folge auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: