Mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 informierte die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin das Verwaltungsgericht über die neue Anstellung der Beschwerdeführerin und reichte entsprechende Beilagen ein (act. 222b ff.). Mit Eingabe vom 24. Oktober 2022 liess die Beschwerdeführerin durch ihre Rechtsvertreterin weitere Angaben zur Situation in der gemeinsamen Wohnung mit ihrem Ehemann machen und entsprechende Beilagen einreichen (act. 244 ff.).