1. Es sei der Einspracheentscheid des Amtes für Migration und Integration Aarau vom 20. Juni 2022 (richtig: 2. Juni 2022) betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführerin eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. 3. Unter o/e Kostenfolge, wobei der Beschwerdeführerin die ungeteilte unentgeltliche Prozessführung mit der Unterzeichneten als Vertreterin zu bewilligen sei. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanz.