B. Gegen die Verfügung des MIKA vom 28. Januar 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 28. Februar 2022 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Beschwerde (richtig: Einsprache; MIact. 151 ff.). Die Beschwerdeführerin machte in ihrer Einsprache geltend, sie habe die Ehegemeinschaft mit ihrem Ehemann in der ehelichen Wohnung wieder -3-