Nachdem der Ehemann der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 9. November 2021 das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) über seinen Verdacht auf Scheinehe in Kenntnis gesetzt hatte, liess das MIKA diesem am 16. November 2021 ein Schreiben mit einem Fragekatalog zum Verdacht auf Scheinehe zukommen (MI-act. 85, 117 f.). Dieser beantwortete die Fragen mit undatiertem Schreiben, eingegangen beim MIKA am 25. November 2021, und bestätigte, von der Beschwerdeführerin getrennt zu sein und nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung zu leben (MI-act. 115 f.).