3. Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, den Beschwerdegegnern die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 1'000.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) zu ersetzen. Zustellung an: das Kantonale Steueramt die Beschwerdegegner (Vertreter) die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: den Gemeinderat Q. das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten