lich "billig" gehalten werden (vgl. vorne Erw. 2.5.1; vgl. auch Entscheide des Verwaltungsgerichts WBE.2009.109 vom 24. Februar 2010, Erw. 3.5.1; WBE.2010.201 vom 1. November 2010, Erw. 4.3.3. und WBE.2010.351 vom 22. Februar 2012, Erw. 2.3.2). Dieser Zweck ist nicht nur unabhängig von der Produktionsmethode der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, sondern es erschiene in einem Fall wie dem vorliegenden, wo die beiden Parzellen Nrn. bbb und eee nach wie vor landwirtschaftlich genutzt werden und zudem den Veräusserungsbeschränkungen gemäss - 16 -