6.3.2. Dieses Ergebnis entspricht im Übrigen auch der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Qualifikation von Grundstücken als landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Gemäss der erwähnten Rechtsprechung besteht der Zweck der privilegierten Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke vor allem darin, das Eigentum des landwirtschaftlichen Bodens, der einen volkswirtschaftlich wesentlichen Produktionsfaktor darstellt, zu Gunsten landwirtschaftlicher Betriebe zu erhalten: Tatsächlich landwirtschaftlich genutztes Land soll mittels eines niedrigen Steuerwerts im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung wirtschaft-