Der landwirtschaftliche Pflanzenbau dient u. a. der Gewinnung von Nahrungsmitteln (JEANNETTE KEHRLI, in: Handkommentar Landwirtschaftsgesetz (LwG), 2019, N. 9 zu Art. 3). Dabei kommen unterschiedliche Produktionsmethoden zur Anwendung. So erfolgt der Ackerbau und die Graswirtschaft durch die Bewirtschaftung des natürlichen Erdbodens (bodenabhängige Produktion), während dieser in der Hors-sol-Produktion durch ein künstliches Substrat ersetzt wird, um die notwendigen Nährstoffe künstlich zuzuführen. Die mit der Hors-sol-Produktion erzeugten Produkte sind ebenfalls landwirtschaftliche Erzeugnisse i.S.v. Art. 3 Abs. 1 lit. a LwG, wenn sie etwa als Nahrungsmittel verwertbar sind.