3.2.3. Ob im vorliegenden Fall zu Recht eine Änderungsschätzung vorgenommen wurde, hängt damit davon ab, ob hier mit dem Wechsel von einer bodenabhängigen zu einer Hors-sol-Produktion aus den bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücken (Art. 14 Abs. 2 StHG; § 51 Abs. 2 StG) neu übrige Grundstücke gemäss § 51 Abs. 3 StG wurden. - 10 -