duktemodells" inzwischen auch bodenunabhängige Produktionen zonenkonform sein könnten, ändere daran nichts. Der vorinstanzliche Entscheid, wonach aufgrund von geänderten raumplanerischen Voraussetzungen, bei bodenunabhängiger Produktion auf eine landwirtschaftliche Nutzung zu schliessen sei, sei damit unzulässig.