Die Definition der landwirtschaftlichen Nutzung gemäss den Absätzen 1 bis 4 von § 8 VBG und der Verweis auf das Schätzungsreglement vom 25. Oktober 1995 in § 10 Abs. 1 VBG seien seit dem Jahr 1999 unverändert gültig und basierten noch auf dem damals geltenden sog. "Produktionsmodell", gemäss welchem die bodenabhängige Produktionsweise das Hauptcharakteristikum der landwirtschaftlichen Nutzung darstellte. Um eine rechtsgleiche Bewertung der verschiedenen Betriebe über einen längeren Zeitraum sicherzustellen, sei es unerlässlich, dass diese Bestimmungen der VBG unverändert gelten, solange nicht im Rahmen einer allgemeinen Neuschätzung