3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 1'412.45 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. 3-RV.2019.189: 1. In Gutheissung des Rekurses wird der angefochtene Einspracheentscheid ersatzlos aufgehoben. 2. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 1'000.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. D. 1. Gegen die Entscheide des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 25. Mai 2022 gelangte das KStA, GS, mit drei eigenständigen Beschwerden an das Verwaltungsgericht und stellte folgende Anträge: 3-RV.2019.187 bzw. WBE.2022.273: