Rekurs beim Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, erheben, welches am 25. Mai 2022 entschied: 3-RV.2019.187: 1. In Gutheissung des Rekurses wird der angefochtene Einspracheentscheid ersatzlos aufgehoben. 2. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 1'900.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. 3-RV.2019.188: 1. In Gutheissung des Rekurses wird der angefochtene Einspracheentscheid ersatzlos aufgehoben. 2. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen.