2.2. Mit Änderungsschätzung vom 15. März 2019 legte das KStA, GS, für die Parzellen Nrn. ggg und iii mit den Gebäudenummern hhh und jjj ab der Steuerperiode 2014 den Vermögenssteuerwert auf Fr. 708'200.00 fest. Als Einzelschätzungsgrund wurde "Aufgabe der landw. Bewirtschaftung (Nutzungsänderung)" angegeben. 3. 3.1. Der Steuerpflichtige ist sodann Eigentümer der in R. gelegenen Parzelle Nr. kkk im Halt von 2'174 m2, auf welcher im hier interessierenden Zeitraum die Gebäude Nrn. mmm (Zweifamilienhaus), nnn (Silo, Schopf), ooo (Garagen) und ppp (Remise) standen.