2. 2.1. Ebenfalls im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen die auch in Q. gelegene Parzelle Nr. ggg im Halt von 2'542 m2, auf welcher ein Gewächshaus steht (Gebäude Nr. hhh), sowie die Parzelle Nr. iii, bebaut mit einem Ökonomiegebäude (Gebäude Nr. jjj). Die beiden Parzellen bilden eine wirtschaftliche Einheit.