Einheit. 1.2. Das 2004 bewilligte und 2005 realisierte Gewächshaus auf der Parzelle Nr. eee diente ursprünglich der bodenabhängigen Produktion. Im Jahr 2008 wurde am Tomatenbestand ein grossflächiges und massives Auftreten des Pepino-Mosaik-Virus festgestellt, welches für einen Ernteverlust von rund 80 % des Jahresertrages verantwortlich war. Um die Tomatenkultur für das Folgejahr vor einer Neuinfektion zu schützen, entschied sich der Steuerpflichtige, den Anbau vom Boden zu lösen. Mit der Umstellung auf die bodenunabhängige Produktion (Hors-sol-Produktion) entstand eine planungsrechtlich widerrechtliche Situation, was der Gemeinderat Q. im Protokoll vom 22. März 2010 feststellte.