A. 1. 1.1. Der Gemüsebauer A. (verheiratet mit B.; nachfolgend der bzw. die Steuerpflichtige bzw. die Steuerpflichtigen) ist Inhaber des Einzelunternehmens Gemüsebau A. (aaa) und Alleineigentümer der in der Landwirtschaftszone der Gemeinde Q. gelegenen Parzelle Nr. bbb im Halt von 10'500 m2, auf welcher sich das Betriebsleiter-Einfamilienhaus (Gebäude Nr. ccc) und eine Doppelgarage (Gebäude Nr. ddd) befinden. Überdies ist er Alleineigentümer der ebenfalls in der Landwirtschaftszone der Gemeinde Q. gelegenen Nachbarparzelle Nr. eee im Halt von 31'057 m2, auf welcher ein grossflächiges Gewächshaus mit Ökonomiegebäude (Gebäude Nr. fff) steht. Die beiden Parzellen bilden eine wirtschaftliche