Besondere Bedeutung kommt dabei auch den präjudiziellen Auswirkungen des Falles zu. Wer von der Baubewilligung und der Rechtsordnung abweicht, soll gegenüber demjenigen, der sich an die Rechtsordnung hält, nicht bevorteilt werden. Ansonsten würde illegales Verhalten belohnt. Den gewichtigen öffentlichen Interessen an der Beseitigung stehen einzig ein Verlust an gewissen Annehmlichkeiten und die finanziellen Interessen der Beschwerdeführerin gegenüber, die von ihr nicht beziffert werden und sich relativ bescheiden ausnehmen dürften.