Allerdings ist derzeit noch offen, wann und mit welchem Inhalt die revidierte BNO der Gemeinde X. in Kraft treten wird. Auch dazu kann auf die Ausführungen in Erw. I/3.3 vorne verwiesen werden. Mit einem Beschluss der Gemeindeversammlung über die revidierte BNO ist bestenfalls im Verlauf des Jahres 2023 zu rechnen. Dagegen ergriffene Rechtsmittel könnten das Inkrafttreten der neuen BNO noch weiter hinauszögern. Zudem muss veranschlagt werden, dass es beim anscheinend umstrittenen Verzicht auf eine Geschosszahlbeschränkung (in der neuen Wohnzone Wa) noch zu Änderungen kommen könnte.