3.2. 3.2.1. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Sistierung des vorliegenden Verfahrens (siehe dazu Erw. I/3 vorne) beruft sich die Beschwerdeführerin auf die Unverhältnismässigkeit der Beseitigungsanordnung im Lichte dessen, dass die Pergola-Markise nach der revidierten BNO bewilligungsfähig sein werde.