Doch dürfte es ein Leichtes sein, die Neigung auf die dafür erforderlichen 8 Grad zu erhöhen. Und selbst wenn sich eine solche nachträgliche Änderung ausschliessen oder höchstens mit gesteigertem Aufwand realisieren liesse, ist die derzeitige Sonnenschutzkonstruktion zumindest geeignet, ein Verweilen auf der Terrasse auch bei leichten Regenschauern und bei mehr als nur mässigem Wind zu ermöglichen. Für eine Überprüfung der Richtigkeit der Herstellerangaben anhand eines Augenscheins sieht das Verwaltungsgericht wiederum keinen Bedarf, zumal der insoweit vage und unsubstanziierte Vortrag der Beschwerdeführerin keine diesbezüglichen Zweifel aufkommen lässt.