Bei vollständig ausgefahrenem und arretiertem Tuch sei die Gesamtkonstruktion bis zur Windwiderstandsklasse 3 ausgelegt, was der Windstärke 6 gemäss Beaufort- Skala und damit einer Windgeschwindigkeit von 39–49 km/h (starker Wind) entspricht. Bei der bestehenden Neigung der Führungsschienen von 11,5% (0,65 m:5.65 m) oder 6.56 Grad kann die Konstruktion der Beschwerdeführerin zwar nicht mit dem speziell vor Regen schützenden, vollständig wasserabweisenden Tuch bespannt werden. Doch dürfte es ein Leichtes sein, die Neigung auf die dafür erforderlichen 8 Grad zu erhöhen.