Gefolgt werden kann überdies der Argumentation des Gemeinderats X., wonach die praktisch fassadenbündig angeordnete, die gesamte Terrasse überspannende Metallkonstruktion die Silhouette des Wohnhauses erheblich verändere und den Charakter des zurückversetzten, verkleinerten Attikageschosses beeinträchtige, wobei der Effekt bei ausgefahrenen Storen noch einmal verstärkt werde. Das bestätigt ein Blick in die Baugesuchsakten mit den darin enthaltenen Plänen und Fotos der Sonnenschutzanlage (Vorakten, act. 31). An dem aus diesen Unterlagen gewonnenen und gut dokumentierten optischen Eindruck vermöchte auch ein Augenschein vor Ort nichts zu ändern.