Vielmehr sei die Beschwerdeführerin gehalten, die Horizontalmarkisen bei aufkommendem Wind und Regen einzuziehen, ansonsten der leichten Metallkonstruktion Schaden drohe. Ein Verweilen unter der Pergola-Markise auch bei nur leichtem Regenschauer sei unter diesen Umständen undenkbar, ebenso bei Wind mit der von der Vorinstanz -8-