Den Baugesuchsunterlagen sei zu entnehmen, dass die Pergola-Markise einzig dem Sonnenschutz diene. Die tragende Metallkonstruktion sei zu wenig massiv für Überdachungsmaterialien, die darüber hinaus einem allgemeinen Witterungsschutz dienten. Der konkret verwendete Stoffbezug ermögliche keine ständige Nutzung bei Wind und Wetter. Vielmehr sei die Beschwerdeführerin gehalten, die Horizontalmarkisen bei aufkommendem Wind und Regen einzuziehen, ansonsten der leichten Metallkonstruktion Schaden drohe.