das Beschleunigungsgebot gegen eine Sistierung des vorliegenden Verfahrens. Hinzu kommt, dass mit der Vorinstanz von einer vergleichsweise einfachen, nicht überaus zeit- und kostenaufwendigen De- und Remontage der streitigen Bauteile auszugehen ist. Die gegenteiligen Ausführungen der Beschwerdeführerin in der Replik (S. 3) überzeugen nicht. Immerhin handelt es sich nach den Produkteangaben (zum Modell Pergolino P3600) des Anbieters STOBAG AG um eine sehr schlanke Metallkonstruktion, die sich mittels Konsolen bzw. Fussplatten an der Gebäudewand bzw. am Terrassenboden verschrauben lässt.